Dienstag, 22. November 2011

Landgericht Itzehoe: Berufungsverhandlung wegen Körperverletzung im Amt endet mit Freispruch

Pressemitteilung vom 16. November 2011: Berufungsverhandlung wegen Körperverletzung im Amt endet mit Freispruch

Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Itzehoe hat am gestrigen Tag den wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt durch das Amtsgericht Elmshorn verurteilten Polizeibeamten freigesprochen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten zuvor einen Freispruch beantragt.
Die Kammer ist nach der in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der dem Polizeibeamten gemachte Vorwurf nicht bestätigt hat. Zwar habe der Polizeibeamte den Tatbestand der ihm vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung durch den Einsatz des Reizgases erfüllt. Er sei hierbei allerdings gerechtfertigt gewesen, da der Einsatz des Reizgases in der konkreten Situation jedenfalls nicht unverhältnismäßig gewesen sei. Angesichts der räumlichen Enge, des von dem Zeugen zuvor geleisteten passiven Widerstandes, der von diesem bekannten Aggressivität und wahrnehmbaren Alkoholisierung sei es nachvollziehbar, dass der Polizeibeamte davon ausgegangen sei, dass ein milderes Mittel als der Einsatz des Reizgases zu einer gewaltsamen Eskalation hätte führen können. Auf den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt habe er sich deshalb auch zum Schutz des Zeugen, seines Kollegen und seiner eigenen Person nicht einlassen müssen. Die Kammer hat auch festgestellt, dass der Einsatz des Zwangsmittels Reizgas in ausreichendem Maß von den Beamten gegenüber dem Zeugen angekündigt worden sei.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressesprecherin des Landgerichts Itzehoe,
Julia Gärtner
Landgericht Itzehoe
Theodor-Heuss-Platz 3
25524 Itzehoe
Tel.: 04821/661003
Fax: 04821/661002
eMail: Pressestelle@lg-itzehoe.landsh.de

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